Donnerstag, 4. Juni 2026

Na Logo, oder ...

Eine Nische ist kein rechtsfreier Raum! 

Wenn du Logos, Grafiken oder Bilder, speziell auf Social Media (SoMe) nutzen möchtest, solltest du mehrere Rechtsbereiche beachten: 

Urheberrecht, Markenrecht und natürlich Nutzungsrechte sowie Lizenzen. Gerade in der kleinen Eishockeynische werden Rechte, teils auch aufgrund von Unwissenheit, immer wieder mit Füßen getreten. Manche bauen auch einfach darauf, dass sich schon niemand beschweren wird.

Es geht hier nicht nur um Recht, sondern auch um Respekt, Anstand und die Wertschätzung von geistigem Eigentum. 

Part1: Logos (von Clubs und Ligen) verwenden: Was ist zu beachten? 

Urheberrecht

Ein Logo kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn es eine ausreichende kreative Gestaltungshöhe erreicht. 

Markenrecht

Unabhängig vom Urheberrecht sind viele Logos zudem als Marke geschützt.

Das bedeutet:
Du darfst ein fremdes Logo nicht einfach für eigene Zwecke verwenden. Besonders kritisch ist die Nutzung, wenn der Eindruck entsteht, es bestehe eine Partnerschaft, Empfehlung oder Zugehörigkeit. Die Verwendung in Werbung, auf Produkten oder im eigenen Unternehmensauftritt ist häufig genehmigungspflichtig.

Wann ist die Nutzung erlaubt?

... wenn eine ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt

... wenn eine Kooperation oder ein Sponsoringvertrag besteht

... wenn eine redaktionelle Berichterstattung (z. B. Pressearbeit, Nachrichten, Berichte über Unternehmen) getätigt wird, sofern die Nutzung sachlich gerechtfertigt ist

Was geht nicht?

Verwendung als Dekoration oder zur Aufwertung eigener Social-Media-Beiträge ohne Erlaubnis

Nutzung in Werbeanzeigen ohne Zustimmung

Part 2: Nutzungsrechte für Logos anfragen 

Wenn du ein Logo verwenden möchtest, solltest du die Erlaubnis schriftlich einholen. Dies geht, wie in unserem Fall mit dem PENNY DEL Logo oder aktuell dem DEL2 Logo ganz einfach per Mail. Egal ob Club oder Liga, man bekommt zeitnah eine Rückmeldung. Dann wird abgeklärt, in welchem Umfang und Stil man das Logo / die Logos einbinden möchte.

Auch mit den Eislöwen oder der Deutschen Krebshilfe haben wir die Erfahrung gemacht, dass man zügig zueinanderfindet und es kein großer bürokratischer Akt ist, an ein Nutzungsrecht und die notwendigen Daten zu kommen.

Zudem fragen wir immer einen Leitfaden (CD Manual, Stylesheet, Handout) an, um zu wissen, wie wir das Logo nutzen und einbinden dürfen. Dabei geht es um Schutzzonen, Farbvarianten und Positionierungen.

Wichtige Punkte der Anfrage:

Welches Logo?

Wo soll es verwendet werden?

Für welchen Zweck?

Auf welchen Kanälen?

Wie lange?

Kommerziell oder nicht-kommerziell?

Part 3: Nutzung fremder Bilder und Grafiken in Social Media

Grundsätzlich gilt:
Jedes Foto, jede Illustration, Grafik oder Infografik ist urheberrechtlich geschützt. 

Das gilt auch für:

Bilder aus Google Bilder von Webseiten 

Screenshots

Grafiken aus Präsentationen

Inhalte aus Social-Media-Posts anderer Nutzer

Vorlagen von Wikipedia

Du benötigst:

eine Lizenz, eine ausdrückliche Zustimmung oder eine gesetzliche Ausnahme mindestens aber einen Quellenverweis

Sich geistiges Eigentum anderer zu eigen zu machen, ist rechtswidrig. Grafiken runterzuladen und dann neu zu posten, statt sie zu teilen, ist inakzeptabel und ein rechtlicher Verstoß.

Bitte bedenkt das.

Part 4: Besondere Vorsicht bei Social Media 

Viele denken: „Das Bild ist doch auf Instagram/Facebook/LinkedIn öffentlich.“ 

Stimmt auch, ist rechtlich aber völlig irrelevant.

Die öffentliche Sichtbarkeit allein bedeutet nicht, dass du das Bild weiterverwenden darfst.

Beispielsweise ist ohne Zustimmung meist nicht erlaubt: 

Herunterladen und erneutes Hochladen fremder Bilder

Verwendung fremder Grafiken im eigenen Post

Nutzung fremder Fotos für Werbung

Part 5: Teilen vs. Neuveröffentlichen

Zulässig ist zumeist:

Teilen-Funktion auf LinkedIn/Facebook

Repost-Funktion auf Instagram (sofern plattformseitig vorgesehen)

Einbetten von Beiträgen über offizielle Funktionen

Zustimmungspflichtig dagegen:

Screenshot erstellen und neu posten

Bild herunterladen und erneut hochladen 

Grafik kopieren und in eigene Gestaltung einbauen

Part 6: Quellenangabe allein reicht oft nicht aus 

Ein häufiger Irrtum: „Ich nenne doch den Urheber.“

Doch eine Quellenangabe ersetzt nun einmal keine Lizenz.

Du benötigst zunächst die Erlaubnis zur Nutzung. Erst danach stellt sich die Frage, ob und wie der Urheber genannt werden muss. 

Wir nutzen beispielsweise ein Tool für Videoschnitt und Co. Da wir eine Pro-Lizenz besitzen, können wir beispielsweise Musikbilbiotheken etc. innerhalb dieses Tools nutzen. Trotz das wir dann die Quellen angeben, werden unsere Beiträge dennoch von Plattformen durchleuchtet und mitunter wird Audio oder auch Video zunächst entfernt, bis wir den Lizenznachweis erbracht haben.

Gerade bei Facebook muss man oftmals Thematiken anfechten und darlegen, vor allem wenn es dabei auch um die Monetarisierung von Beiträgen, also das Geld verdienen mit Klicks geht.

Part 7: Stockfotos und Stockgrafiken

Bei Anbietern wie Adobe Stock, Shutterstock oder iStock gilt:

Lizenzbedingungen sind stets genauestens zu prüfen. Die kommerzielle Social-Media-Nutzung ist oft erlaubt, aber nicht immer. Manche Lizenzen schließen Werbung, Merchandising oder Weitergabe aus.

Prüfe stets, ob dein Post kommerziell oder redaktionell ist und ob das verwendete Material allen Gegebenheiten entspricht. 

Part 8: Empfehlenswerte interne Prüffragen vor jedem Social-Media-Post

Wer besitzt die Rechte am Logo, Bild oder der Grafik?

Liegt eine schriftliche Nutzungserlaubnis vor?

Deckt die Erlaubnis Social Media ausdrücklich ab?

Deckt sie kommerzielle Nutzung ab?

Ist eine Urheberbenennung erforderlich? 

Könnte die Nutzung den Eindruck einer Partnerschaft oder Empfehlung erzeugen? 

Sind zusätzlich Markenrechte betroffen? 

Unser Praxistipp: 

Besonders für Unternehmen, aber auch für Creator gilt eine Grundregel: 

Nur eigene Inhalte oder Inhalte mit dokumentierter Lizenz bzw. schriftlicher Freigabe veröffentlichen.

Gerade bei Logos ist neben dem Urheberrecht oft das Markenrecht der entscheidende Faktor.

Bei Social-Media-Posts über Partner, Kunden oder Veranstaltungen sollte die Logo-Nutzung daher idealerweise vorab schriftlich abgestimmt werden.

Gerade in Zeiten von Collabs und Co. sind Rechte ein sensibles Thema und nur weil du vielleicht bislang nicht erwischt wurdest, heißt das nicht, dass du so weitermachen solltest.

Auch wir haben in der Vergangenheit Fehler begangen und daraus gelernt. Auch wir wissen trotz beruflichen Backgrounds nicht alles. Ein Verstoß lässt sich zudem immer sachlich klären und ist kein Weltuntergang, wenn man Einsicht zeigt.

Auch unser geistiges Eigentum wurde schon geklaut, oder ohne Anfrage genutzt. Wir stellen viele Dinge frei zur Verfügung, doch dies einfach vorauszusetzen, ist dreist und respektlos. 

Bitte seid fair, respektiert geistiges Eigentum und wahrt die Rechte anderer. Nur so kann unsere Nische sauber wachsen.

Gerade wenn man mit SoMe auch noch Geld verdient, ist ein rechtlich sauberes Auftreten alternativlos.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

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